Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Villa Sudersee in Workum (AGB) 

Können wir Ihnen die Villa Sudersee in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftlich Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Bezahlung (siehe § 1 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.

§ 1 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Zahlung erhält Ihre Buchung ihre Gültigkeit. Die Überweisung erfolgt auf das angegebene Konto des Vermieters und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter der Villa Sudersee vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. 

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, Energieverbrauch werden nicht erhoben. Bei Schlüsselübergabe werden fällig /in bar) : Die Endreinigung über 100 Euro, Kurtaxe, Max: 1.25 EUR pro Tag und Person. Bettwäsche: 9.00 EUR pro Person. Falls gewünscht: Handtuchpaket: 8,50 EUR pro Person inklusive Küchenpaket.

§ 2 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Villa Sudersee ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast 14 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. 

Am Abreisetag ist die Villa Sudersee bis 10 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt. 

Sollte der Gast am Anreisetag bis 16 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter der Villa Sudersee als gekündigt. Der Vermieter  kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

Die Villa ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden. 

§ 3 Villa Sudersee

Die Villa Sudersee wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihrem Aufenthalt Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet dem Vermieter oder dem Vertreter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von großen Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienvilla, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Villa Sudersee verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei beim Vermieter.

§ 4 Aufenthalt

Die Ferienvilla darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen(anzahl) benutzt werden. Sollte die Villa Sudersee von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Jugendgruppen 

sind nicht erwünscht.

Eine Untervermietung und Überlassung der Villa Sudersee an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienvilla und des Waterpark it soals einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 5 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 59 Tage vor dem Anreisetag 10 % des vereinbarten Mietpreises

bis zu 35 Tage vor dem Anreisetag 30 % des vereinbarten Mietpreises

bis zu 21 Tage vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Mietpreises

bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 90 % des vereinbarten Mietpreises

 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises

Eine oder mehrere Ersatzpersonen, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintreten, können vom Gast gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. 

 

§ 6 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder wenn andere unvorhersehbarer Umstände die Vermietung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§ 7 Haftung 

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 8 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Gastgeber unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 9 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

 In der Ferienvilla gilt ein allgemeines Rauchverbot.  Rauchen ist auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt.

Der Gastgeber hat ein Zutrittsrecht zu der Ferienvilla, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 10 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht in Leeuwarden zuständig.

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